Kapitaldienstfähigkeit
Kapitaldienstfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit eines Kreditnehmers,
auf ihn zukommende Zahlungen für Zinsen und Tilgung eines Kredits (Kapitaldienst) aus seinen laufenden Einkünften zu leisten.
Bevor überhaupt ein Kredit vergeben wird, wird zunächst die Kapitaldienstfähigkeit des Antragstellers geprüft. Kriterien für die Beurteilung sind Beschäftigungsverhältnisse, das frei verfügbare Einkommen und die Bilanz von Einnahmen und Ausgaben. |