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Erste-Hilfe-Kasten

Der Erste-Hilfe-Kasten beinhaltet Gegenstände für die Ersthilfe an einem Unfallort. Laut Gesetzgeber muss jedes Fahrzeug einen Verbandskasten bzw. Erste-Hilfe-Kasten mitführen.

 

Wichtige Bestandteile eines Erste-Hilfe-Kastens sind: Verbandszeug, Mullbinden, Kompressen, Heftpflaster, Rettungsdecke, Gummihand- schuhe. Der genaue Inhalt wird in der Deutsche-Industrie-Norm 13164 geregelt.

 

Jeder Erste-Hilfe-Kasten besitzt ein Verfallsdatum, bis zu dem der Inhalt genutzt werden darf. Danach sollte der Erste-Hilfe-Kasten ausgetauscht werden, ansonsten droht bei einer Verkehrs- kontrolle ein Bußgeld.

 

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