ABE
Abkürzung für Allgemeine Betriebserlaubnis. Die Allgemeine Betriebs- erlaubnis ist zwingend erforderlich für jeden, der ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr betreiben will. Sie wird dokumentiert durch den Fahrzeugschein, in dem die wichtigsten Angaben des Fahrzeugs aufgeführt sind.
Werden wesentliche Änderungen am Fahrzeug vorgenommen, dann müssen sie durch einen Sachverständigen (z.B. TÜV) abgenommen und in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Geschieht dies nicht, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs entzogen werden.
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